VG Bayreuth: Ermittlung des Klagebegehrens, Straßenreinigungsgebühr, Gebührenmaßstab, Frontmetermaßstab, Geschlossene Ortslage, Antizipierte Gebührenerhebung, Änderung des Gebührensatzes während des Benutzungszeitraums, Unterbrechung der Reinigungsleistung und Schlechtleistung, Reinigungspflicht, Benutzungszwang, Zumutbarkeit, Rückwirkungsverbot, Gestaltungsspielraum
Urteil vom 15.01.2026 – B 4 K 24.553